AGB- Prospektverteilung SAMA

 

Angebote

  1. Alle Preis- und Leistungsangebote sind freibleibend und werden erst durch Auftragsbestätigung verbindlich. Preisangaben gelten in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Anlieferung

  1. Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 3 Tage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern.
  2. Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert.

Durchführung

  1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch Briefkasteneinwurf. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltnamen, es sei denn, dass der Auftraggeber schriftlich eine andere Abdeckungsquote wünscht. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligen Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient. Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet. Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbegebiete, Büros,Krankenhäuser, sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen.

Gewährleistung

  1. Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form die Verteilung insgesamt oder teilweise abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt.
  2. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird vom Auftragnehmer eine Belieferung von 90 Prozent der erreichbaren Haushalte angestrebt. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer einzusetzen, haftet dann jedoch uneingeschränkt für deren Leistung.
  3. Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit zur Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt.

Vertragserfüllung

1. Für den Inhalt der uns zur Verfügung gestellten Werbeschriften, Warenproben etc. haftet der Auftraggeber.


  1. Der Verwender haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verwender - außer im Falle der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahr-lässigkeit - außer im Falle der Verletzung, der Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. Ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzliche zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung ( z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz ) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von dem Verwender.

  2. Wir berechnen die im Verteilgebiet benötigte verteilte Stückzahl. Eine Garantie, alle oder einen bestimmten Prozentsatz aller Haushalte im Verteilgebiet zu erreichen ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Die erreichbare Haushaltsabdeckung im vereinbarten Verteilgebiet wird in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

  3. Mängelrügen wegen Nichtverteilung sind erst dann begründet, wenn die ausgewiesene Haushaltsabdeckung unterschritten wird. Mängelrügen in einem Umfang von mehr als 10 % der Haushaltsabdeckung sind sofort während der Verteilung mündlich und spätestens 3 Tage nach der Verteilung schriftlich geltend zu machen. Diese Angaben müssen präzise Ort, Straße, Hausnummer, Name beinhalten. Das Recht einer eventuellen Nachverteilung zur Auffüllung einer Abdeckungsquote von bis zu 90 % steht uns zu, ohne dass unsere Ansprüche gemindert werden. Die Preise sind darauf kalkuliert, dass eine Belieferung von bis zu 90 % der erreichbaren Haushalte in einem Verteilbezirk als ordnungsgemäße Erfüllung des Verteilauftrages gilt. Befragungen zufällig ausgewählter Personen zu Kontrollzwecken sind ausdrücklich ausgeschlossen, da derartige subjektive Wahrnehmung und Aussagen nicht überprüft werden können. Der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich jedoch in verschiedenen Stellbezirken befinden, berechtigt nicht zum Abzug an der Rechnung. Begründete Beanstandungen bestehen insofern, wenn ganze Straßenzüge oder Verteilbezirke nachweislich oder nur teilweise oder gar nicht beschickt werden, wobei ein Streuverlust von 10 % nicht als Mangel gilt. Ist eine Reklamation unbegründet oder führt eine von Kunden veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilleistung nicht zu einer vertragswidrigen Teilquote, sind wir berechtigt, dem Kunden die Kosten der Überprüfung in Rechnung zu stellen.

  4. Bei einer berechtigten Mängelrüge und für den Fall der von uns abgelehnten Nachbesserung hat der Kunde das Recht auf Minderung der vereinbarten Haushalte des Zustellbezirkes des betreffenden Zustellers. Der Betrag ist dabei in dem Verhältnis zwischen geschuldeter Gesamtmenge abzüglich 10 % zu der nicht erbrachten Anzahl zu kürzen. Weitergehende Ansprüche – insbesondere die Hochrechnung von in einem Zustellbezirk aufgetretenen Mängel auf Zustellbezirke anderer Zusteller oder die Gesamtverteilung sowie die Erstattung von den Herstellungskosten für zu verteilende Exemplare ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  5. Ist ein Auftrag von uns bestätigt, so ist auch die dafür benötigte Kapazität eingeplant. Tritt der Auftraggeber von seinem Auftrag zurück, ohne die reservierte Kapazität durch einen Ersatzauftrag im gleichen Zeitraum in Anspruch zu nehmen, berechnen wir 70% der vereinbarten Verteilkosten, wobei dem Kunden der Nachweis vorbehalten bleibt, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.


 



 
Allgemeines

  1. Bei höhere Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldeten Verzögerungen, z. B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung. Des Weiteren entfällt die Haftung für Schäden oder Minderung des Verteilgutes durch Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder durch Dritte.
  2. Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform. Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer widersprechende AGB, so haben die AGB des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  3. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsschluss gekündigt werden.
  4. Der Leistungsanbieter behält sich vor, Verteilaufträge und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist. Verteilaufträge sind erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber schnellstmöglich mitgeteilt.